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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.7 Geltungsbereich
2.7.1 Räumlich, sachlich, personell

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2008
Dieser Sozialplan gilt nicht für
- leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 BetrVG,
- Arbeitnehmer, die das bestehende Arbeitsverhältnis von sich aus kündigen, es sei denn, dass [die Firma] ihnen vor Ausspruch ihrer Kündigung durch den Vorstand oder die Personalabteilung verbindlich mitgeteilt hat, dass ihr Arbeitsplatz in Fortfall kommt und dass deshalb der Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung beabsichtigt ist. Der Arbeitgeber sichert zu, die sich aus dem vorletzten Absatz der Präambel ergebenden vorausgehenden Unterrichtungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebsrat zu beachten.
- Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag auf Grund einer Befristung endet,
- Arbeitnehmer, denen aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen ordentlich oder aus wichtigem Grund wirksam gekündigt wird,
- Arbeitnehmer, die vor fristgerechter Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Vertragsbruch ausscheiden.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /494
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