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| 2.7 | Geltungsbereich |
| 2.7.1 |
Räumlich, sachlich, personell
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gummi- und Kunststoffherstellung 2003 |
| Dieser Sozialplan findet Anwendung auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [...], die zur Durchführung des Interessenausgleichs betriebsbedingt entlassen werden (anspruchsberechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Als betriebsbedingte Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten die folgenden Maßnahmen: - die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund betriebsbedingter Kündigung - der Abschluss eines Abwicklungsvertrages nach Ausspruch der betriebsbedingten Kündigung - Ausspruch einer betriebsbedingten Eigenkündigung des Mitarbeiters, sofern diese nach dem 28. Februar 2003 ausgesprochen wurde - die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /258 |
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