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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.7 Geltungsbereich
2.7.1 Räumlich, sachlich, personell

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gummi- und Kunststoffherstellung 2003
Dieser Sozialplan findet Anwendung auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [...], die zur Durchführung des Interessenausgleichs betriebsbedingt entlassen werden (anspruchsberechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Als betriebsbedingte Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten die folgenden Maßnahmen:
- die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund betriebsbedingter Kündigung
- der Abschluss eines Abwicklungsvertrages nach Ausspruch der betriebsbedingten Kündigung
- Ausspruch einer betriebsbedingten Eigenkündigung des Mitarbeiters, sofern diese nach dem 28. Februar 2003 ausgesprochen wurde
- die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /258
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