Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.7 Geltungsbereich
2.7.1 Räumlich, sachlich, personell

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Anonym 2012
Härtefonds
Zur Milderung unvorhergesehener sozialer Härten kann in Einzelfällen über die im Sozialplan getroffenen Regelungen hinaus ein Härteausgleich erfolgen. Zu diesem Zweck wird durch das [Gesellschaft] ein Härtefonds für die Laufzeit dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt. Dieser wird mit denjenigen Beträgen ausgestattet, die von den in diesem Sozialplan geregelten individuellen Abfindungsansprüchen nicht zur Auszahlung gelangen. Sollte sich im Verlauf der Abwicklung der [Gesellschaft] ergeben, dass die ursprünglich für Wiederherstellungskosten des Mietobjekts, für Rückbau und Entsorgung der IT-Infrastruktur sowie für die Abgeltung der Versorgungsansprüche des ehemaligen Geschäftsführers vorgesehenen Mittel (entsprechend dem Schreiben des AR [Aufsichtsrats]-Vorsitzenden [Name] an die [Firma] vom 13.09.2012, betreffend TOP 3, "Überarbeiteter Abwicklungsplan [...]) nicht ausgeschöpft werden, stellt der Arbeitgeber 50 % der ersparten Aufwendung zusätzlich für den Härtefonds zur Verfügung. Ziff. 1.3 findet entsprechende Anwendung.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /698
Textauszug 3 von 14 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen