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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.7 Geltungsbereich
2.7.1 Räumlich, sachlich, personell

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2013
Dieser Sozialplan gilt für alle personellen Maßnahmen auf der Basis des Interessenausgleichs zu [Firma] 2015. Sämtliche betriebsbedingten Maßnahmen während der Dauer dieses Sozialplans gelten als durch [die Firma] 2015 veranlasst, es sei denn, es handelt sich um eine neue, nicht in dem vorgenannten Interessenausgleich genannte Betriebsänderung.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /695
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