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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.8 Schlussbestimmungen
2.8.1 Inkrafttreten, Laufzeit, Salvatorische Klausel

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2005
Der Sozialplan tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt bis zum Abschluss aller im Interessenausgleich vom 25. Februar 2005 beschriebenen Maßnahmen, mit Ausnahme der kollektiven Arbeitszeitverkürzung.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /466
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