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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.8 Schlussbestimmungen
2.8.1 Inkrafttreten, Laufzeit, Salvatorische Klausel

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2002
Für alle finanziellen Leistungen aus diesem Sozialplan ist die derzeitige Rechtslage zu Grunde gelegt. Ändert sich diese so, dass Mitarbeiterinnen nach diesem Sozialplan nicht mehr die Leistungen in der Höhe erhalten, wie sie sie zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Sozialplanes erhalten hätten, verpflichten sich die Betriebsparteien zur Aufnahme von Verhandlungen, um diese Leistungen entsprechend anzupassen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /401
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