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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.8 Schlussbestimmungen
2.8.1 Inkrafttreten, Laufzeit, Salvatorische Klausel

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2003
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Im Falle einer unwirksamen Bestimmung werden die Parteien mit dem Willen einer Einigung eine wirksame Regelung vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung nach dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /367
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