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| 3.1 | Regelung von Konflikten |
| 3.1.1 |
Paritätische Kommission
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2003 |
| Alle im Rahmen dieser Vereinbarung geregelten Fragen, die zur Interpretation der Betriebsparteien anstehen, werden im Rahmen der wöchentlichen Besprechungen zwischen Betriebsrat und Personalbereich beraten. Betriebsrat und Personalbereich nehmen mit jeweils 2 Vertretern/Vertreterinnen hieran teil. Die Verhandlungen erfolgen mit dem ernsthaften Willen zur Einigung. Kommt eine Mehrheit i. S. dieser Bestimmung nicht zustande, entfallen auf den Betriebsrat und die Bank pro Abstimmung abwechselnd eine weitere Stimme. Das Doppelstimmrecht der ersten hiernach durchzuführenden Abstimmung wird durch Auslosung bestimmt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /259 |
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