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| 3.1 | Regelung von Konflikten |
| 3.1.1 |
Paritätische Kommission
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Möbelhersteller 2000 |
| Kommt eine Einigung im paritätischen Ausschuss nicht zustande, so entscheidet dieser über die streitigen Fälle unter Hinzuziehung eines stimmberechtigten Vorsitzenden. Von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern wird je ein Vorsitzender für die Laufzeit dieser Vereinbarung benannt. Welcher dieser beiden Vorsitzenden im Einzelfall den Vorsitz erhält, bestimmt das Los. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /453 |
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