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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

3.1 Regelung von Konflikten
3.1.1 Paritätische Kommission

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Möbelhersteller 2000
Kommt eine Einigung im paritätischen Ausschuss nicht zustande, so entscheidet dieser über die streitigen Fälle unter Hinzuziehung eines stimmberechtigten Vorsitzenden. Von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern wird je ein Vorsitzender für die Laufzeit dieser Vereinbarung benannt. Welcher dieser beiden Vorsitzenden im Einzelfall den Vorsitz erhält, bestimmt das Los.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /453
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