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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

3.1 Regelung von Konflikten
3.1.2 Einigungsstelle

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2003
Sollte es bei Umsetzung der Maßnahme gemäß den §§ 111 und 112 BetrVG zu Meinungsverschiedenheiten kommen, kann jede Partei die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ist dabei verbindlich.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /276
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