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| 3.1 | Regelung von Konflikten |
| 3.1.2 |
Einigungsstelle
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2003 |
| Sollte es bei Umsetzung der Maßnahme gemäß den §§ 111 und 112 BetrVG zu Meinungsverschiedenheiten kommen, kann jede Partei die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ist dabei verbindlich. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /276 |
| Textauszug 3 von 3 | « vorheriger |