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Alle Rechte vorbehalten
| 3.2 | Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte |
| 3.2.1 |
Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2003 |
| Der Vorstand [der Firma] und die Geschäftsführung der [Firma] werden unverzüglich nach dem Betriebsübergang die Satzung der [Firma] dahingehend verändern, dass die [Firma] einen Aufsichtsrat erhält, der aus 6 Mitgliedern besteht, wovon 2 Mitglieder nach den Bestimmungen des BetrVG 1952 zu wählen sind. Dies gilt, solange die [Firma] die Voraussetzungen des § 77 BetrVG 1952 erfüllt und [die Firma] Mehrheitsgesellschafter der [Firma] ist. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /634 |
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