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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

3.2 Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte
3.2.1 Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2003
Alle arbeitnehmerseitigen Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auf Einholung externer Beratung hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten als Aufsichtsrat (keine Beratung zu Inhaltlichen Fragen des Aufsichtsrats). Für die Rechte auf Fortbildung und Beratung wird dem einzelnen arbeitnehmerseitigen Aufsichtsratsmitglied jährlich ein Kostenbudget zugewiesen, das vom Aufsichtsrat zu beschließen ist. Es muss eine sachgerechte und professionelle Wahrnehmung dieser Rechte ermöglichen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /634
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