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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

3.2 Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte
3.2.1 Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2009
Beim Abbau bezüglich der Ziff. 1.4, 1.6 sowie 1.9 wird der Abbau nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers aufgrund der in diesem Interessenausgleich beschriebenen Maßnahme gegenüber den nach diesen Ziff. betroffenen Mitarbeitern erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Betriebsrates. Die Zustimmung des Betriebsrates kann nicht durch die Einigungsstelle oder das Arbeitsgericht ersetzt werden.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /542
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