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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

3.2 Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte
3.2.2 Zustimmung des Betriebsrates bei anderen unternehmerischen Entscheidungen

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 1998
Eine Auslagerung von Aufgabenbereichen als Folge dieser Betriebsänderung auf andere Unternehmen und durch Neugründung von Gesellschaften soll im Rahmen der Geltungsdauer des Interessenausgleichs nur im Einvernehmen mit dem Betriebsrat erfolgen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /31
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