http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 3.2 | Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte |
| 3.2.3 |
Beteiligung des Betriebsrates an unternehmerischen Planungen
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 1998 |
| Es wird ein paritätisch von Vorstand und Geschäftsführung einerseits und vom Betriebsrat andererseits besetzter Personalausschuss gebildet. Dem Ausschuss gehören zwei von Vorstand/Geschäftsführung bestimmte Mitarbeiter aus der Arbeitgeberseite und zwei vom Betriebsrat gewählte Mitglieder des Betriebsrates an. Der Ausschuss tagt vierteljährlich. Weitere Sitzungen sind auf Wunsch einer Seite anzuberaumen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Halbjährlich erhält der Personalausschuss eine Prognose über die wirtschaftliche Entwicklung der Geschäftsbereiche [...] sowie einen Personalstatus und eine Personalbedarfsprognose. Personalbedarf ist der konkret feststellbare Bedarf von Arbeitskräften zum jeweiligen Planungszeitpunkt, geordnet nach Kopfzahlen und Berufszugehörigkeit. Planungszeitraum ist in der Regel das Kalenderjahr. Die Informationen und Unterlagen sind hinsichtlich des Zeitpunktes und des Umfanges so zu gestalten, dass der Personalausschuss in der Lage ist, - sich zur internen Meinungsbildung einen ausreichenden Zeitraum mit den Daten zu befassen (frühzeitig), - die aktuelle Entwicklung zu verfolgen (fortlaufend), - seine Meinungsbildung auf der Grundlage vollständigen Beratungsmaterials (umfassend und anhand der einschlägigen Unterlagen) zu vollziehen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /31 |
| Textauszug 3 von 4 | « vorheriger | nächster » |