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| 2.1 | Agile Arbeit |
| 2.1.3 |
Skalierung (Scrum of Scrums)
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2020 |
| Disziplinarisch geführt sind die Mitarbeiter im Chapter. Die Chapter werden geführt von einem Leiter Chapter (Chapter Lead), der für die Planung, Steuerung und disziplinarische Leitung eines Chapters unter Markt- und Portfoliogesichtspunkten sowie das Ressourcenmanagement ggf. unter Anwendung des Competence Tools disziplinarisch verantwortlich ist. Der Leiter Chapter plant mit dem Leiter Team/Squad den inhaltlichen und zeitlichen Rahmen der fachlichen Zuordnung. Im Regelfall ist die inhaltliche und zeitliche Zuordnung auf Team-Stabilität ausgerichtet.
Besondere Einsatzwünsche der Beschäftigten können an den Chapter Lead gerichtet werden und werden von diesem im Dialog mit dem Beschäftigten beraten und bestmöglich berücksichtigt. Der Leiter Chapter ist ferner dafür verantwortlich, dass alle Beschäftigten ihrer Funktion und Eingruppierung entsprechend eingesetzt und in ihrer Beschäftigungsfähigkeit weiterentwickelt werden. Im Rahmen der Ressourcensteuerung legt der Leiter Chapter ausreichend Zeiträume als "Chapter-Zeit" fest. In diesen Zeiten sind Disziplinar- und Fürsorgethemen wie Qualifizierung/mitarbeiterorientierter Prozess etc. der Beschäftigten sicherzustellen. Je nach Thema und Produkt werden Teams/Squads gebildet. Diese Teams/Squads werden entweder fachlich von einem Projektmanager gesteuert oder sind selbstorganisierend (z. B. SCRUM). Benötigtes (Experten)Wissen, das für die Aufgabenerledigung erforderlich, aber ad hoc nicht vorhanden ist, muss, wenn möglich, vorrangig durch Qualifizierung der [Firmen]-Beschäftigten sichergestellt werden. Benötigtes (Experten)Wissen, welches nicht oder nicht rechtzeitig durch entsprechende Qualifizierung der [Firmen]-Beschäftigten erlangt werden kann und nicht im Betrieb vorhanden ist, kann zusätzlich hinzugeholt werden. Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit Experten aus anderen Organisationseinheiten ist, dass deren Arbeitsaufgaben im Ende-zu-Ende-Prozess Geschäftszweck ihrer jeweiligen Organisationseinheiten liegen und somit den originären Aufgaben dieser Mitarbeiter entsprechend. Das unternehmerische Risiko verbleibt jederzeit beim Arbeitgeber. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /30 |
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