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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

2.2 Mobile Arbeit
2.2.1 Definitionen und Grundlagen

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2020
Grundsätze zum mobilen Arbeiten
[...]
2) Die Beschäftigten haben grundsätzlich das Recht, mobil zu arbeiten, wenn es mit der Arbeitsaufgabe vereinbar ist. Eine Begründung der Beschäftigten zur Gewährung von mobilem Arbeiten ist nicht erforderlich.
[...]
4) Mobiles Arbeiten kann ganztätig maximal an drei Tagen pro Woche oder stundenweise an allen Arbeitstagen erfolgen.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /313
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