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| 2.2 | Mobile Arbeit |
| 2.2.1 |
Definitionen und Grundlagen
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2020 |
| Grundsätze zum mobilen Arbeiten [...] 2) Die Beschäftigten haben grundsätzlich das Recht, mobil zu arbeiten, wenn es mit der Arbeitsaufgabe vereinbar ist. Eine Begründung der Beschäftigten zur Gewährung von mobilem Arbeiten ist nicht erforderlich. [...] 4) Mobiles Arbeiten kann ganztätig maximal an drei Tagen pro Woche oder stundenweise an allen Arbeitstagen erfolgen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /313 |
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