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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

2.2 Mobile Arbeit
2.2.1 Definitionen und Grundlagen

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2018
Die Teilnahme an der Mobilarbeit ist für den Mitarbeiter freiwillig und nur in Abstimmung und nach Einigung zwischen Führungskraft und Mitarbeiter möglich.
Mobilarbeit bezweckt nicht die ständige Erreichbarkeit der Mitarbeiter oder eine über die vertragliche Arbeitszeit hinausgehende Ausweitung des Arbeitsvolumens.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /288
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