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| 2.2 | Mobile Arbeit |
| 2.2.1 |
Definitionen und Grundlagen
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2018 |
| Die Teilnahme an der Mobilarbeit ist für den Mitarbeiter freiwillig und nur in Abstimmung und nach Einigung zwischen Führungskraft und Mitarbeiter möglich. Mobilarbeit bezweckt nicht die ständige Erreichbarkeit der Mitarbeiter oder eine über die vertragliche Arbeitszeit hinausgehende Ausweitung des Arbeitsvolumens. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /288 |
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