http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 2.2 | Mobile Arbeit |
| 2.2.2 |
Telearbeit
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2016 |
| Bei der alternierenden Telearbeit wird die zu erbringende Arbeitsleitung teilweise in den häuslichen Bereich des Arbeitsnehmers verlagert und ist dort, unterstütz durch Geräte und Einrichtung der dezentralen Informationsverarbeitungs- oder Kommunikationstechnik zu erbringen. Die tarifvertragliche bzw. die individuelle regelmäßige Arbeitszeit wird somit teilweise in der Wohnung des Arbeitnehmers (häusliche Arbeitsstätte) und teilweise im Betrieb des Arbeitgebers (betriebliche Arbeitsstätte) erbracht. Für die alternierende Telearbeit gelten die Regelungen der Anlage 1. [...] |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /325 |
| Textauszug 1 von 14 | nächster » |