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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

2.2 Mobile Arbeit
2.2.2 Telearbeit

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2016
Bei der alternierenden Telearbeit wird die zu erbringende Arbeitsleitung teilweise in den häuslichen Bereich des Arbeitsnehmers verlagert und ist dort, unterstütz durch Geräte und Einrichtung der dezentralen Informationsverarbeitungs- oder Kommunikationstechnik zu erbringen. Die tarifvertragliche bzw. die individuelle regelmäßige Arbeitszeit wird somit teilweise in der Wohnung des Arbeitnehmers (häusliche Arbeitsstätte) und teilweise im Betrieb des Arbeitgebers (betriebliche Arbeitsstätte) erbracht. Für die alternierende Telearbeit gelten die Regelungen der Anlage 1. [...]
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /325
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