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Alle Rechte vorbehalten
| 2.2 | Mobile Arbeit |
| 2.2.2 |
Telearbeit
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2018 |
| Zugangsrecht zum häuslichen Arbeitsplatz a. Der Zugang zum Telearbeitsplatz durch Vertreter des Arbeitgebers (Beauftragte für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder -Ärztin, Beauftragte für Datenschutz etc.) oder des Betriebsrats, erfolgt nach rechtzeitiger Anmeldung und mit Zustimmung des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin. b. Die Beschäftigten sichern durch ihre Unterschrift zu, dass die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen mit dieser Regelung, insbesondere dem Zugangsrecht, einverstanden sind. c. Wird der begründete Zutritt verweigert, so hat der Arbeitgeber das Recht, in diesem Fall die Telearbeit aus wichtigem Grund durch außerordentliche Kündigung sofort zu beenden. [...] |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /300 |
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