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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

2.2 Mobile Arbeit
2.2.2 Telearbeit

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2020
Die vorherige Zustimmung des Vorgesetzten, der Personalabteilung und des Betriebsrates ist erforderlich. [...] Die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes im Ausland ist ausgeschlossen.
Grundsätzlich sind solche Tätigkeiten für Telearbeit geeignet, die klar definiert, eigenständig und eigenverantwortlich durchführbar sind. [...]
Der Beschäftigte hat frühestens nach einem halben Jahr das Recht, die Teilnahme an Telearbeit mit einmonatiger Frist zu kündigen und wieder seine gesamte Arbeitsleistung am Büroarbeitsplatz zu erbringen. Der Arbeitsvertrag bleibt hiervon unberührt. [...]
Das Unternehmen kann die Teilnahme an der Telearbeit ebenfalls frühestens nach einem halben Jahr mit dreimonatiger Frist kündigen. [...]
Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Telearbeit ist das Vorhandensein eines Laptops und der Möglichkeit zur Nutzung betrieblicher Telekommunikation (z. B. Softphone). Die von [der Firma] für die Telearbeit bereitgestellten Arbeitsmittel (derzeit Dockingstation, Monitor 22", Tastatur und Maus) dürfen gemäß den geltenden Regelungen ebenfalls ausschließlich für dienstliste Zwecke verwendet werden. Ein Drucker gehört nicht zu den Standardarbeitsmitteln. [...]
Die Kombination aus Mobil- und Telearbeit ist nach den jeweils geltenden Voraussetzungen möglich, soweit auch hierbei grundsätzlich eine Anwesenheit von mindestens 2 Tagen pro Woche im Büro gewährleistet ist.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /322
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