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| 2.2 | Mobile Arbeit |
| 2.2.2 |
Telearbeit
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2016 |
| Die Einrichtung von sowie die Beschäftigung auf alternierenden Telearbeitsplätzen erfolgt nach dem Prinzip der beiderseitigen Freiwilligkeit. Dabei sind grundsätzlich solche Aufgaben für alternierende Telearbeit geeignet, die eigenständig und eigenverantwortlich durchführbar sind sowie wirtschaftlich und betrieblich sinnvoll in den häuslichen Bereich des Arbeitnehmers verlagert werden können. [...] |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /325 |
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