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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

2.2 Mobile Arbeit
2.2.3 Homeoffice (mobile Telearbeit)

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Informationstechnikhersteller 2021
MobileWorking auch über die Zeit der Covid-19-Pandemie hinaus an 2-3 Arbeitstagen pro Woche ermöglicht wird, sofern dies mit betrieblichen Belangen in Einklang steht und vom Mitarbeiter gewünscht wird. [...] An Arbeitsplätzen, die nicht für MobileWorking geeignet sind, sollen entsprechend der betrieblichen Möglichkeiten bestehende Flexibilisierungsinstrumente eingesetzt bzw. weiterentwickelt werden. [...] Grundsätzlich besteht für jeden Mitarbeiter die Möglichkeit, seine Arbeitsleistung in einem mit der Führungskraft flexibel vereinbarten Umfang regelmäßig oder unregelmäßig auch außerhalb des Betriebs ortsungebunden an hier geeigneten - auch unterschiedlichen Orten [...] - zu erbringen, unter der Voraussetzung, dass dies aufgrund der einzelnen Arbeitsinhalte möglich, sinnvoll und diese hierfür geeignet sind. [...] Mobiles Arbeiten unterscheidet sich von regelmäßiger ortsgebundener Telearbeit. "Telearbeit" erfolgt nach Maßgabe der Gesamtbetriebsvereinbarung "Telearbeit" in der jeweils gültigen Fassung.
[...]
Grundsätze des Arbeitens beim MobileWorking [...]
- Durchschnittlich sollen 2-3 Tage MobileWorking pro Woche angestrebt werden; mobiles Arbeiten soll daher grundsätzlich nicht mehr als die Hälfte der Arbeitszeit des Mitarbeiters umfassen. [...]
- Der jeweils arbeitsvertraglich festgelegte Dienstsitz des Mitarbeiters wird hierdurch nicht verändert. Für den Mitarbeiter steht gleichwohl und weiterhin ein Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung (HR-Rundschreiben [Nr.]).
- Die Möglichkeit des MobileWorking bezieht sich derzeit ausschließlich auf ein mobiles Arbeiten innerhalb Deutschlands.
- Die Teilnahme am MobileWorking ist freiwillig. [...] Ein Anspruch des Mitarbeiters auf MobileWorking besteht nicht. Es besteht ebenso keine Verpflichtung seitens des Mitarbeiters zum MobileWorking.
Bei der Ausgestaltung ins insbesondere folgendes zu beachten:
[...]
- MobileWorking bedeutet deshalb meist auch einen erhöhten internen Planungs- und Koordinationsaufwand für das gesamte Team und bedarf dazu einer aktiven Kommunikation sowie höherer Flexibilität und Veränderungsbereitschaft.
- Bei der Organisation des MobileWorking ist darauf zu achten, dass die Zusammenarbeit und Abläufe im Team weiterhin optimal funktionieren.
[...]
Um [...] die mit der Umsetzung des MobileWorking verbundene Flexibilität zu gewährleisten, ist grundsätzlich eine formlose Abstimmung zwischen Führungskraft und Mitarbeiter im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der oben genannten Grundsätze ausreichend. [...]
Das Arbeiten im Rahmen des MobileWorking erfolgt unter Nutzung der hierfür durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellten, notwendigen Arbeitsmittel (wie z. B. Laptop, Headset, Verbrauchsmaterialien, mobile Fehlerstromschutzeinrichtung). [...]
Die Teilnahme am MobileWorking kann von beiden Seiten jederzeit widerrufen werden. Auf Nachfrage des Mitarbeiters erläutert die Führungskraft dem Mitarbeiter die Gründe.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /321
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