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| 2.2 | Mobile Arbeit |
| 2.2.3 |
Homeoffice (mobile Telearbeit)
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2020 |
| Erreichbarkeit [...] (3) Außerhalb ihrer zulässig angewiesenen oder vereinbarten Erreichbarkeit sind Mitarbeiter*innen nicht verpflichtet, Geräte und Kommunikationsmittel zu nutzen. Sie müssen insbesondere weder Anrufe entgegennehmen noch E-Mails beantworten. Hierauf werden alle Mitarbeiter*innen und insbesondere deren Führungskräfte in geeigneter Form hingewiesen. Arbeits- und Kommunikationsmittel [...] Als Grundausstattung stellt der Arbeitgeber dafür ein Laptop und ein Mobiltelefon mit Internetzugang und Hotspot-Funktionalität mit einem Datentarif zur Verfügung. Darüber hinaus gehender Bedarf an Ausstattung kann dem Arbeitgeber angezeigt werden und wird von diesem geprüft. Im Übrigen sind die Bestimmungen des ArbSchG und die Regeln der DGUV einzuhalten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /319 |
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