http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 2.2 | Mobile Arbeit |
| 2.2.3 |
Homeoffice (mobile Telearbeit)
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Branchenübergreifend 2016 |
| Dem Mitarbeiter entstehen durch die Inanspruchnahme des Mobilen Arbeitens keine Nachteile hinsichtlich des Zugangs zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie der beruflichen Weiterentwicklung. Das Recht des Mitarbeiters, an Abteilungs- und Betriebsversammlungen sowie an Schwerbehindertenversammlungen teilzunehmen bleibt unberührt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /266 |
| Textauszug 13 von 14 | « vorheriger | nächster » |