http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 2.2 | Mobile Arbeit |
| 2.2.3 |
Homeoffice (mobile Telearbeit)
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2019 |
| Benachteiligungsverbot Wegen der Teilnahme an der mobilen Arbeit dürfen die Beschäftigten nicht in ihrer beruflichen Entwicklung behindert werden. Außerdem darf die Teilnahme an der mobilen Arbeit kein Bewertungskriterium bei der dienstlichen Beurteilung sein. Vorgesetzte haben die Fürsorgepflicht und die Pflicht zur Sicherstellung des Erhalts der sozialen Kontakte der Beschäftigten und müssen die Teilnahme an Dienstbesprechungen ermöglichen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /306 |
| Textauszug 14 von 14 | « vorheriger |