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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

2.2 Mobile Arbeit
2.2.3 Homeoffice (mobile Telearbeit)

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2019
Benachteiligungsverbot
Wegen der Teilnahme an der mobilen Arbeit dürfen die Beschäftigten nicht in ihrer beruflichen Entwicklung behindert werden. Außerdem darf die Teilnahme an der mobilen Arbeit kein Bewertungskriterium bei der dienstlichen Beurteilung sein. Vorgesetzte haben die Fürsorgepflicht und die Pflicht zur Sicherstellung des Erhalts der sozialen Kontakte der Beschäftigten und müssen die Teilnahme an Dienstbesprechungen ermöglichen.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /306
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