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| 2.2 | Mobile Arbeit |
| 2.2.3 |
Homeoffice (mobile Telearbeit)
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2020 |
| § 13 Beendigung von mobilem Arbeiten (1) Der Beschäftigte kann das mobile Arbeiten ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung beenden. (2) Die Führungskraft kann das mobile Arbeiten bei Vorliegen eines sachlichen Grundes und nach Durchführung des Verfahrens gemäß § 13 (4) unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen beenden. [...] (3) Als sachliche Gründe [...] kommen betriebsorganisatorische, verhaltensbedingte und in der Person des Beschäftigten liegende Gründe in Betracht. Diese Begründung muss schriftlich erfolgen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /313 |
| Textauszug 4 von 14 | « vorheriger | nächster » |