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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

2.2 Mobile Arbeit
2.2.3 Homeoffice (mobile Telearbeit)

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2019
Voraussetzungen/Beendigung
Die Teilnahme am mobilen Arbeiten setzt ein geeignetes Aufgabengebiet sowie die persönliche Eignung der/des Beschäftigten voraus.
5.1 Anforderungen an das Aufgabengebiet Das Aufgabengebiet muss für mobiles Arbeiten geeignet sein. Kriterien dafür sind:
- geringer Anteil persönlicher Kommunikation
- geringe, zeitlich planbare Rückgriffe auf Präsenzunterlagen
- Überprüfbarkeit der Arbeitsergebnisse
5.2 Persönliche Voraussetzungen
Auch bei Eignung des Aufgabengebietes müssen persönliche Voraussetzungen vorliegen, um mobiles Arbeiten zu genehmigen. Dazu zählen z. B.:
- Fähigkeit zum selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten
- Fähigkeit, Arbeit und Freizeit zum Schutz vor Überforderung zu trennen
- einjährige Erfahrung in dem Aufgabengebiet
- in der Regel eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 19,5 Stunden
5.3 Beendigung/Auslaufen
Das vorübergehende mobile Arbeiten endet
- Durch Ablauf, wenn keine Verlängerung beantragt und bewilligt wurde
- Wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind
- wenn dem/der Vorgesetzten Anhaltspunkte für Probleme bei der Aufgabenerledigung vorliegen (schriftliche Darstellung mit Begründung).
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /306
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