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| 2.2 | Mobile Arbeit |
| 2.2.3 |
Homeoffice (mobile Telearbeit)
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2019 |
| Voraussetzungen/Beendigung Die Teilnahme am mobilen Arbeiten setzt ein geeignetes Aufgabengebiet sowie die persönliche Eignung der/des Beschäftigten voraus. 5.1 Anforderungen an das Aufgabengebiet Das Aufgabengebiet muss für mobiles Arbeiten geeignet sein. Kriterien dafür sind: - geringer Anteil persönlicher Kommunikation - geringe, zeitlich planbare Rückgriffe auf Präsenzunterlagen - Überprüfbarkeit der Arbeitsergebnisse 5.2 Persönliche Voraussetzungen Auch bei Eignung des Aufgabengebietes müssen persönliche Voraussetzungen vorliegen, um mobiles Arbeiten zu genehmigen. Dazu zählen z. B.: - Fähigkeit zum selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten - Fähigkeit, Arbeit und Freizeit zum Schutz vor Überforderung zu trennen - einjährige Erfahrung in dem Aufgabengebiet - in der Regel eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 19,5 Stunden 5.3 Beendigung/Auslaufen Das vorübergehende mobile Arbeiten endet - Durch Ablauf, wenn keine Verlängerung beantragt und bewilligt wurde - Wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind - wenn dem/der Vorgesetzten Anhaltspunkte für Probleme bei der Aufgabenerledigung vorliegen (schriftliche Darstellung mit Begründung). |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /306 |
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