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| 2.2 | Mobile Arbeit |
| 2.2.45 |
Mobil und agil arbeiten
Es gibt hierzu 1 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2020 |
| [...] Bestehende Betriebsvereinbarungen und Gesamtbetriebsvereinbarungen, insbesondere auch die Betriebsvereinbarungen Flexible Work [...]/Arbeitszeitkonten und Gleitende Arbeitszeit bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Insbesondere ist den Beschäftigten auch im Rahmen der Flexiblen Organisation und bei Anwendung Agiler Arbeitsformen auf Wunsch grundsätzliches Mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Die flexible Ablauforganisation sowie die Anwendbarkeit agiler Arbeitsmethoden sind für sich allein genommen kein Ablehnungsgrund für mobiles Arbeiten. Agile Arbeitsformen können auch über räumliche Distanz im Rahmen der virtuellen Zusammenarbeit unter Anwendung der technischen Kommunikationsmöglichkeiten insbesondere durch Telepresence, WebEx, Konferenzschaltungen und ähnliche digitale Zusammenarbeitsformen angewendet werden. Der Arbeitgeber fördert auch unter agilen Arbeitsformen und in der flexiblen Organisation die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Work-Life-Balance) insbesondere unter Berücksichtigung der persönlichen Anforderungen von Teilzeitbeschäftigten. [...] |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /30 |
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