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| 2.3 | Desksharing/neue Büroraumgestaltung |
| 2.3.1 |
Definitionen und Grundlagen
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2018 |
| Präämbel [...] § 3 Raummodule (1) Das Raumkonzept von New Work baut auf dem Prinzip des Multispace-Büros auf. Dabei werden verschiedene Raummodule miteinander kombiniert. Ziel ist dabei, die Möglichkeit wechselnder Arbeitsformen zu schaffen, ohne die individuellen Anforderungen der Mitarbeiter zu vernachlässigen. (2) Es soll eine Balance zwischen Rückzugsmöglichkeit und offenen Büroflächen hergestellt werden. Im Übrigen gelten die folgenden Grundsätze: - Es werden verschiedene Raummodule auf der gleichen Fläche zur Unterstützung der individuellen Arbeitsformen kombiniert. - Es werden verschiedene Arbeitsformen durch ein den Arbeitsabläufen angepasstes und optimiertes Menü von Raummodulen unterstützt. - Es werden sog. Funktionale Nachbarschaften eingerichtet, die regelmäßige Arbeitsbeziehungen abbilden. - Es werden verschiedene Rückzugsmöglichkeiten (Telefonieren, ungestörtes Arbeiten etc.) eingerichtet. - Bei Abwesenheiten (ausser [...]) ist das Büro zur Verfügung zu stellen, vorzugsweise für Besprechungen. Die FE1 kann ihr Büro bei Abwesenheit freiwillig anderen zur Verfügung stellen - Mitarbeiter haben Standard-Arbeitsplätze in Fensternähe, da die Mittelzone für vertrauliche, konzentrierte oder informelle Tätigkeiten vorgesehen [ist]. Die gesetzlichen Vorschriften und die Einhaltung der geltenden Regelungen der Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) werden jederzeit mindestens eingehalten. (3) Die einzelnen Raummodule werden in Anlage 1 Kapital 1 und in Anlage 2 zu dieser Betriebsvereinbarung detailliert beschrieben. Die Arbeitsplatz-Ratio und die Verteilung auf die Raummodule [ergeben] sich aus Anlage 1 Kapitel 2 und aus Anlage 2. § 4 Freie Sitzplatzwahl Ein weiteres Grundprinzip von New Work ist die freie Sitzplatzwahl ("free seating"), d. h. die Mitarbeiter haben grundsätzlich keinen festen Arbeitsplatz, sondern wählen ihren jeweiligen Arbeitsplatz/Arbeitsplatztyp entsprechend ihrer jeweiligen Arbeitsanforderungen. Der Prozess der Arbeitsplatzbelegung ergibt sich aus Anlage 1 Kapitel 3. § 6 Clean-Desk-Prinzip (1) Das Clean-Desk-Prinzip bildet die Grundlage der Funktionsfähigkeit der freien Arbeitsplatzwahl. Dies gilt für alle Bereiche und Mitarbeiter, d. h. auch für Führungskräfte in Einzelbüros. (2) Vor diesem Hintergrund ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, den genutzten Arbeitsplatz am Ende des Arbeitstages oder wenn er ihn an diesem Tag nicht mehr benutzt, aufgeräumt ("clean") zu hinterlassen, d. h. von individuellen Arbeitsmitteln zu räumen, aber nicht zu säubern, damit der Arbeitsplatz wieder zur Nutzung für einen anderen Mitarbeiter zur Verfügung steht. Insbesondere darf der Mitarbeiter bei Räumung auch keine persönlichen Gegenstände am Arbeitsplatz hinterlassen (z. B. Kaffeetasse, Jacke oder Dokumente). § 7 Ausstattung von Arbeitsplätzen besonderer Mitarbeitergruppen (1) Bei besonderen Mitarbeitergruppen hat [die Firma] unter Berücksichtigung der sich jeweils für die spezifische Mitarbeitergruppe ergebenden Schutzziele und der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Ausstattung der Arbeitsplätze die erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen. Dies gilt insbesondere für folgende Mitarbeitergruppen: - schwerbehinderte Mitarbeiter und gleichgestellte Mitarbeiter - werdende Mütter - Mitarbeiter, die eine besondere Ausstattung benötigen (z. B. unbewegliche, individualisierte Arbeitsmittel oder arbeitsmedizinische Unterstützungshilfen) - Assistenzen, die als Anlaufstelle des Teams/des Vorgesetzten einen festen Ort haben sollen (2) Erforderliche Vorkehrungen und Maßnahmen können insbesondere Abweichungen von den in den § 3 und 4 geregelten Standards - z. B. bei Tischgröße, Archivfläche, Diskretion - wie auch die Zuweisung eines festen Arbeitsplatzes sein. (3) Mitglieder von Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung und Aufsichtsrat erhalten im erforderlichen Umfang eine zusätzliche Archivfläche mit gesonderter Schließung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060300 /113 |
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