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| 2.3 | Desksharing/neue Büroraumgestaltung |
| 2.3.1 |
Definitionen und Grundlagen
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2019 |
| § 20 Grundsätze 1. "Desksharing" beschreibt ein Bürosystem, bei dem bei wechselnder Nutzung von Büroarbeitsplätzen durch mehrere Mitarbeiter die Anzahl der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze geringer ist als die Zahl der Mitarbeiter. [...] 2. Als "räumliche Bestandteile" des Desksharing werden definiert: a) "Heimatbereich": [...] dass alle Mitarbeiter eines Bereiches möglichst auf einer Etage sitzen. [...] Für eine Übersicht kann ein "Belegungsplan" hilfreich sein. b) Think Tanks: Think Tanks stehen allen Mitarbeitern gleichermaßen für vertrauliche Telefonat, als Rückzugsmöglichkeit und für Telefonkonferenzen zur Verfügung. [...] eine Reservierungsmöglichkeit dieser Räume besteht nicht. [...] c) Temporäre Arbeitsplätze: temporäre Arbeitsplätze stellen keine Arbeitsplätze im Sinne der Arbeitsstättenrichtlinie dar und sind deshalb nur für temporäres Arbeiten geeignet [...], sondern nur stundenweise. Protokollnotiz: "stundenweise" bedeutet i. d. R. etwa zwei Stunden "am Stück. [...] 3. Die Teilnahme am "Desksharing" ist freiwillig. [...] |
| HBS-Datenbank-Nr: 080210 /13 |
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