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Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

2.3 Desksharing/neue Büroraumgestaltung
2.3.1 Definitionen und Grundlagen

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2019
§ 20 Grundsätze
1. "Desksharing" beschreibt ein Bürosystem, bei dem bei wechselnder Nutzung von Büroarbeitsplätzen durch mehrere Mitarbeiter die Anzahl der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze geringer ist als die Zahl der Mitarbeiter. [...]
2. Als "räumliche Bestandteile" des Desksharing werden definiert:
a) "Heimatbereich": [...] dass alle Mitarbeiter eines Bereiches möglichst auf einer Etage sitzen. [...] Für eine Übersicht kann ein "Belegungsplan" hilfreich sein.
b) Think Tanks: Think Tanks stehen allen Mitarbeitern gleichermaßen für vertrauliche Telefonat, als Rückzugsmöglichkeit und für Telefonkonferenzen zur Verfügung. [...] eine Reservierungsmöglichkeit dieser Räume besteht nicht. [...]
c) Temporäre Arbeitsplätze: temporäre Arbeitsplätze stellen keine Arbeitsplätze im Sinne der Arbeitsstättenrichtlinie dar und sind deshalb nur für temporäres Arbeiten geeignet [...], sondern nur stundenweise. Protokollnotiz: "stundenweise" bedeutet i. d. R. etwa zwei Stunden "am Stück. [...]
3. Die Teilnahme am "Desksharing" ist freiwillig. [...]
HBS-Datenbank-Nr: 080210 /13
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