Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

2.3 Desksharing/neue Büroraumgestaltung
2.3.2 Festlegung der Sharing-Quote

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019
Präambel
[...]
§ 5 Desk Sharing Quote
[...]
(3) Die Desk Sharing Quote wird spezifisch für jeden Bereich ermittelt und Herleitung und Ergebnis dem BR mitgeteilt. Die Anzahl der Arbeitsplätze richtet sich nach der prognostizierten Anwesenheitsquote zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 10 %, am Standort [Stadt] von 12 %. Diese wird von der Arbeitgeberin berechnet, bei Bedarf angepasst und bei Einwendungen des Betriebsrats erörtert und beraten.
[...]
§ 6 Anforderungen an die Umgebung der Desk Sharing Arbeitsplätze
(1) Zur Förderung von sozialen Kontakten trägt die Arbeitgeberin dafür Sorge, dass ausreichende Raummodule wie z. B. Meetingpoints, Think Tanks oder sonstige Funktionsräume im Raumkonzept Berücksichtigung finden. Diese wird im Rahmen der gemeinsamen Beratung gemäß § 3 Abs. 9 Satz 3 sichergestellt. [...]
HBS-Datenbank-Nr: 080106 /7
Textauszug 2 von 8 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen