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| 2.3 | Desksharing/neue Büroraumgestaltung |
| 2.3.2 |
Festlegung der Sharing-Quote
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2020 |
| [Die Firma] legt die Arbeitsplätze fest, die in das Desk Sharing-Konzept einbezogen werden sollen. Dabei sind sich die Betriebsparteien einig, dass ca. 250 Beschäftigte in das Konzept einbezogen werden sollen. [...] Beschäftigte, die sich mit Zustimmung [der Firma] bereit erklärt haben, am Desk Sharing-Konzept teilzunehmen, stimmen mit ihrem Vorgesetzten ab, wer von ihnen an welchen Tagen bzw. zu welchen Zeiten im Betrieb arbeiten wird, sowie die Details der Ausstattung der Arbeitsplätze (vgl. § 4). Das Ergebnis dieser Abstimmung wird vom Vorgesetzten schriftlich [...] festgehalten; die beteiligten Beschäftigten dokumentieren ihr Einverständnis durch Unterschrift. Die getroffene Regelung kann von jedem Beteiligten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. [...] Kann kein Einvernehmen zwischen [den Parteien] erzielt werden, so trifft die Festlegung ein paritätisch besetztes Gremium, das jeweils mit zwei Vertretern des Personalbereichs sowie des Betriebsrates besetzt ist. Das Gremium entscheidet per Mehrheitsbeschluss. Kommt das Gremium zu keiner Mehrheitsentscheidung, so trifft die abschließende Festlegung die Geschäftsführung. [...] Beschäftigte, die an den gemäß Ziff. 3 festgelegten Arbeitstagen ganz oder teilweise nicht im Betrieb arbeiten, haben ihre Arbeit an diesen Tagen bzw. Zeiten außerhalb des Betriebes zu leisten. Für diese Tage bzw. Zeiten gelten [...] die Regelungen der Betriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten [...]. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080106 /4 |
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