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Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

2.4 (Technische) Ausstattung bei New Work
2.4.1 Ausstattung bei Desksharing

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2017
Begriffsdefinition Arbeitsplätze
(1) Arbeitsplatz Grundausstattung
- Tischbreite 1,80 m (min. 1,60 m)
- Dockstation
- Monitor
- LAN
- Tischtelefon
- Elektrisch höhenverstellbarer Steh-Sitz-Tisch
- Orthopädischer Stuhl
- Weitere mitarbeiterspezifische oder arbeitsplatzspezifische Ausstattung (z. B. 2. Monitor)
(2) Shared Desk Arbeitsplätze
Entsprechen dem "Arbeitsplatz Grundausstattung (Abs. 1) mit folgenden Änderungen:
- Universelle Dockingstation
- Auftischsteckdose
- Kein Tischtelefon
(3) Kurzzeitarbeitsplatz
- Tischgröße 1,20 m
- Auftischsteckdose
- Elektrisch höhenverstellbarer Steh-Sitz-Tisch
- Orthopädischer Stuhl
Jedoch:
- Kein Monitor
- Kein Tischtelefon
- Kein LAN
- Keine Dockingstation
- Keine Tastatur und Maus
Kurzzeitarbeitsplätze können nicht als Arbeitsplätze durch den Arbeitgeber zugewiesen werden. Auch nicht für Externe oder Kunden. Sie können nicht über das Buchungstool gebucht werden. Aus Gründen des Arbeitsschutzes dürfen die Kurzzeitarbeitsplätze nicht länger als zwei Stunden am Stück genutzt werden.
(4) Denkerzelle ist
- ein schallgeschützter Raum
- die besondere Ausstattung (z. B. wird jeweils mit dem Betriebsrat gemeinsam festgelegt)
- sie enthält keine Dockingstation und keine Tastatur und Maus
Ein Teil der Denkerzellen jedoch muss so ausgestattet sein, dass die Bearbeitung vertraulicher und/oder schützenswerter Daten an regulären Arbeitsplätzen möglich ist. Die Anzahl dieser Denkerzellen wird gemeinsam mit den Gremien (Betriebsrat, Schwerbehindertenvertrauensperson) festgelegt.
Denkerzellen können nicht als Arbeitsplätze durch den Arbeitgeber zugewiesen werden. Auch nicht für Externe oder Kunden. Sie können nicht über das Buchungstool als Arbeitsplatz gebucht werden. Denkerzellen dienen der kurzfristigen Rückzugsmöglichkeit für Mitarbeiter. Um möglichst vielen Mitarbeitern einen Rückzug zu ermöglichen, dürfen Denkerzellen nicht länger als zwei Stunden am Stück genutzt werden.
HBS-Datenbank-Nr: 080106 /2
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