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| 2.5 | Digitale Kommunikations- und Kollaborationstools |
| 2.5.1 |
Definitionen und Grundlagen
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2016 |
| Nutzung von Apps/Nutzung privater Endgeräte
[Die Firma] bietet den Mitarbeitern auf freiwilliger Basis die Nutzung von [Firmen]-Apps auf ihrem privaten Endgerät an.
Jedem Mitarbeiter ist es gestattet, den [Firmen]-App Store zu nutzen und dort für ihn verfügbare Apps auf sein privates Endgerät zu laden, sofern das Endgerät die technischen Voraussetzungen erfüllt. Mitarbeiter sind durch die Installation nicht zur geschäftlichen Nutzung verpflichtet, eine Nutzung wird nicht angewiesen. Durch Nicht-Nutzung der App erwachsen Mitarbeitern keine Nachteile. Auch eine Informationspflicht über das entsprechende Medium besteht nicht. [...] Arbeitsplatzergänzung Die Nutzung von Smartphones mit betrieblichen Funktionen (Apps) ergänzt die Arbeitsplatzausstattung von Mitarbeitern, ersetzt diese aber nicht. Eine Abschaffung von stationären Arbeitsplätzen wird mit dem Einsatz privater Endgeräte nicht herbeigeführt. Leistungs- und Verhaltenskontrolle Eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle findet nicht statt. [...] Kosten Durch die Verwendung dienstlicher Apps [kann] das privat finanzierte Datenvolumen belastet [werden] und [können] daneben zusätzliche Kosten automatisch (Datenautomatik) oder bewusst durch den Mitarbeiter (Volumen-Upgrade) entstehen. Eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers für den Einsatz privater Endgeräte erfolgt nicht. Um das private Datenvolumen nicht zu belasten, wird das vorhandene unternehmensinterne WLAN [Firmen]-Hotspot für die Nutzer des [Firmen]-App Stores geöffnet. Hierzu wird durch die Verwendung der [Firmen]-Anmeldedaten der Zugang vereinfacht, ohne dass eine gesonderte Beantragung erforderlich ist. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /281 |
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