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| 2.5 | Digitale Kommunikations- und Kollaborationstools |
| 2.5.2 |
Datenschutzregelungen
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2021 |
| Grundsätze der Digitalen Zusammenarbeit [...] (1) Eine individuelle Verhaltens- oder Leistungskontrolle i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist ausgeschlossen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen alle Aktivitäten der Beschäftigten im Kontext des betreffenden IT-Systems zur Digitalen Zusammenarbeit für andere Personen sichtbar sind. (2) [...] - Der Zugriff auf verarbeitete personenbezogene Daten ist ausschließlich Gruppen-Mitgliedern [...] zu gewähren. Ausnahmsweise kann die Gruppe einen inhaltlich und zeitlich begrenzten Zugriff auf Arbeitsbereiche für Gruppen-Externe [...] freigeben, soweit dies erforderlich ist. [...] Inhalt und Umfang des Zugriffs von Gruppen-Externen sind von den Besitzer:innen auf das für die Aufgabenerfüllung unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und nachweisbar [...] zu begründen. [...] [...] (4) Verarbeitete personenbezogene Daten der Beschäftigten unterliegen einem umfassenden Verwertungsverbot (Sachvortrags- und Beweisverwertungsverbot). [...] Im Ausnahmefall dürfen die Daten oder Erkenntnisse verwertet werden, wenn diese Daten nach § 26 Abs. 1 S. 1 oder 2 BDSG zur Aufdeckung von Straftaten oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen zulässigerweise verarbeitet werden und die damit verbundenen Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht verhältnismäßig sind. [...] (6) Sofern aus den Nutzungsdaten [...] - auch näherungsweise - Arbeitszeiten ableitbar sind, dürfen diese Daten nicht für einen beschäftigtenbezogenen Abgleich mit den Daten der Arbeitszeiterfassung oder zur beschäftigtenbezogenen Arbeitszeiterfassung genutzt werden. (7) Statistische Auswertungen [...] erfolgen ausschließlich ohne Personenbezug. Sie unterliegen der 5er Regel [...], mindestens 5 Beschäftigte [...]. [...] (9) Fotos oder Videos dürfen nur hochgeladen werden, wenn vorab die Einwilligungen aller abgebildeten Personen (Recht am eigenen Bild) eingeholt wurden und Urheberrechtsverletzungen ausgeschlossen sind. [...] (11) Um den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung zur Löschung personenbezogener Daten gerecht zu werden, muss das IT-System Funktionen zur individuellen Löschung von Inhalten (z. B. einzelne Chat-Nachrichten, ganze Verläufe, Termine, Dateien) durch die Beschäftigten bieten. [...] Systemdaten mit Personenbezug (z. B. Logdateien, Auswertungen) müssen mit Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen gelöscht werden. [...] |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /629 |
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