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| 1.1 | Anbindung der Betrieblichen Suchtprävention an das Betriebliche Gesundheitsmanagement |
| 1.1.1 |
Schnittstelle Lenkungsausschuss, Ausschuss
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2011 |
| Geschäftsführung und Konzernbetriebsrat betrachten Suchtprävention und Suchthilfe als Teil des Gesundheitsmanagements zur Umsetzung der §§ 3-17 des Arbeitsschutzgesetzes (Pflichten des Arbeitgebers und der Beschäftigten) und als ein Beitrag zur Gesundheitsförderung. Süchtiges Verhalten (wie z.B. Internetsucht, Spielsucht), Alkohol-, Drogen oder Medikamentenmissbrauch verursachen längerfristig nicht nur gesundheitliche Störungen, sondern können im Arbeitsleben zu erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit führen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /239 |
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