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| 2.2 | Betriebliche Suchtprävention |
| 2.2.1 |
Suchtfördernde Arbeitsbedingungen
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2008 |
| Erfährt die oder der Suchtbeauftragte von Auffälligkeiten in Bezug auf Suchtmittel in bestimmten Arbeitsbereichen oder Beschäftigtengruppen, so sollte er oder sie aktiv werden im Sinne des Arbeitsschutzes und der Prävention, ggf. mit Unterstützung des Dienstvorgesetzten. Es sollte auch geprüft werden, ob Ursachen für die Auffälligkeiten in der Arbeitssituation, in den Arbeitsbelastungen oder im Arbeitsklima zu suchen sind. Festgestellte Ursachen sind - soweit möglich - zu beseitigen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter mit Personalverantwortung erhält eine Kopie dieser Dienstvereinbarung mit allen Anlagen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /170 |
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