http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 2.2 | Betriebliche Suchtprävention |
| 2.2.2 |
Aufklärung und Information
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2011 |
| § 8 Innerbetriebliche Aufklärung Die Firma und der Betriebsrat verpflichten sich, die Mitarbeiter fortlaufend und systematisch darüber aufzuklären, dass - Suchtmittel wie Alkohol, Medikamente mit stimmungsverändernden Substanzen, Drogen und das Schnüffeln von Lösungsmitteln die Menschen in ihrer Denk-, Reaktions- und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und dass diese Suchtmittel auch die Sicherheit anderer gefährden, - der Missbrauch dieser Suchtmittel zu Abhängigkeitserkrankungen führen kann. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /169 |
| Textauszug 1 von 4 | nächster » |