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| 2.2 | Betriebliche Suchtprävention |
| 2.2.2 |
Aufklärung und Information
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2007 |
| Die Beschäftigten werden regelmäßig im Rahmen der betrieblichen Fortbildung und durch die Vorgesetzten über die Wirkung der verschiedenen Suchtmittel, die Ursachen und Auswirkungen des riskanten Konsums und dessen gesundheitliche Folgen sowie über Hilfsmöglichkeiten bei Suchtgefährdung aufgeklärt. Die Teilnahme an Schulungen ist Arbeitszeit. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /158 |
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