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| 2.2 | Betriebliche Suchtprävention |
| 2.2.2 |
Aufklärung und Information
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2007 |
| Vorgesetzte sind verpflichtet, an internen oder externen Schulungen, die Gesundheitsfürsorge und Suchtprävention zum Inhalt haben, teilzunehmen, um - Auffälligkeiten am Arbeitsplatz zu bewerten - riskanten Suchtmittelkonsum oder suchtbedingtes Verhalten zu erkennen - die Gesprächsführung mit betroffenen Personen im Sinne des Interventionsleitfadens zu erlernen - Möglichkeiten der internen oder externen Beratung für ihre Aufgabe kennen zu lernen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /158 |
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