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| 2.2 | Betriebliche Suchtprävention |
| 2.2.3 |
Steuerkreis Suchtprävention und Helferkreis - Formen der Präventionsarbeit
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Bildungseinrichtung 2007 |
| Der Arbeitskreis Sucht Der Arbeitskreis Sucht bleibt eine eigenständige Einheit im Steuerkreis Gesundheit. Er wird nach Bedarf einberufen. Mitglieder des Arbeitskreises sind: - je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Personalräte - je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Personalverwaltung - je eine Vertreterin oder ein Vertreter der nebenamtlichen Betrieblichen Ansprechpartner Sucht - je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Ärztinnen und Ärzte des betriebsärztlichen Dienstes - die oder der Suchtbeauftragte - die Gleichstellungsbeauftragte der [Firma] - eine Fachkraft der Arbeitssicherheit an der [Firma] - je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schwerbehindertenvertretung - die Leiterin, der Leiter des Steuerkreises Gesundheit - weitere Beraterinnen oder Berater können vom Arbeitskreis Sucht bestellt werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /206 |
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