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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Sucht und Suchtmittelmissbrauch

2.2 Betriebliche Suchtprävention
2.2.3 Steuerkreis Suchtprävention und Helferkreis - Formen der Präventionsarbeit

Es gibt hierzu 11 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2012
Zur Erreichung dieser Ziele wird ein betrieblicher Arbeitskreis Sucht gebildet bzw. ein bestehender Arbeitskreis zur Gesundheitsförderung genutzt, welcher suchtgefährdete Mitarbeiter, in einem frühen Stadium auf die möglichen Hilfen hinweist. Aufgabe des Arbeitskreises Sucht ist, alle Fragen, die sich aus dieser Gesamtbetriebsvereinbarung ergeben, zu koordinieren und abzustimmen. Dieser Arbeitskreis besteht aus:
einem Vertreter der Personalabteilung
einem Vertreter des Betriebsrats
dem Werksarzt
betrieblicher Suchtkrankenhelfer
Schwerbehindertenvertretung.
Im Bedarfsfall können darüber hinaus weitere Personen hinzugezogen werden (z. B. Sicherheitsbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, etc.)
Die Mitglieder des Arbeitskreises bestimmen ein Mitglied als ihren Leiter. Dieser beruft den Arbeitskreis ein und übernimmt die organisatorischen Aufgaben.
HBS-Datenbank-Nr: 050102 /227
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