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| 2.2 | Betriebliche Suchtprävention |
| 2.2.4 |
Nebenamtliche betriebliche Ansprechpersonen für Suchtfragen
Es gibt hierzu 16 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2014 |
| Zur Systematisierung und dauerhaften Festigung der betrieblichen Suchtarbeit und damit zur Durchführung dieser Betriebsvereinbarung wird aus dem internen Mitarbeiterkreis im Einvernehmen zwischen Unternehmen und Betriebsrat ein entsprechend qualifizierter Suchtbeauftragter berufen. Dieser Suchtbeauftragte wird organisatorisch in das BEM-Team integriert und gilt als ständiges Mitglied, der sich ausschließlich um diese spezifischen Themen kümmert. Ein entsprechender Stellvertreter wird benannt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /211 |
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