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| 2.2 | Betriebliche Suchtprävention |
| 2.2.4 |
Nebenamtliche betriebliche Ansprechpersonen für Suchtfragen
Es gibt hierzu 16 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2011 |
| Die Suchtberater/-innen übernehmen keine Aufgaben, die in den Verantwortungsbereich der in § 4.2 genannten betrieblichen Funktionsträger, insbesondere der Personalverantwortlichen fallen. Personalgespräche, das Einschreiten bei Gefährdung der Arbeitssicherheit oder andere Formen der Wahrnehmung von Führungsverantwortung bleiben in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Vorgesetzten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /239 |
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