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| 2.2 | Betriebliche Suchtprävention |
| 2.2.4 |
Nebenamtliche betriebliche Ansprechpersonen für Suchtfragen
Es gibt hierzu 16 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2006 |
| Es wird eine Kontaktstelle eingerichtet, in die sich der/die Suchtbeauftragte nach Terminvereinbarung mit Betroffenen zurückziehen kann. Die Dienststelle stellt dem/den Suchtbeauftragten dafür ein Büro mit allen erforderlichen Einrichtungsgegenständen und Literatur zur Verfügung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /120 |
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