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| 2.2 | Betriebliche Suchtprävention |
| 2.2.4 |
Nebenamtliche betriebliche Ansprechpersonen für Suchtfragen
Es gibt hierzu 16 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2012 |
| Anforderungsprofil für Haupt- und Nebenamtliche Anforderungen/Fähigkeitsbereich Fachliche Qualifikationen: - Anerkannte Qualifizierung für die haupt- oder nebenamtliche Suchtarbeit - Fähigkeit zur Erarbeitung von Präventionskonzepten - Aktuelle Kenntnisse der Versorgungsstrukturen in der Suchtkrankenhilfe - Möglichst persönliche oder berufliche Erfahrungen im Suchtbereich Beratungskompetenzen: - Mündliche Kommunikationsfähigkeit - Beratungsfähigkeiten wie Zuhören, Empathie, zeitliche Organisation etc. - Angemessene Kommunikation mit unterschiedlichen Hierarchieebenen und Funktionsträgern - Anwendung von ressourcenorientierten und lösungsorientierten Beratungsansätzen - Bereitschaft zur kontinuierlichen Fortbildung und zur Reflexion der eigenen Rolle und Arbeit (z. B. im Rahmen von Supervision und kollegialer Beratung) Organisationsbezogen: - Kenntnis der Strukturen von Verwaltungsorganisationen - Akzeptanz innerhalb der Dienststelle - Fähigkeit zur Neutralität und zur Allparteilichkeit - Bereitschaft der Kooperation und Vernetzung Persönlich u. a.: - Wertschätzende Haltung und Konfliktfähigkeit - Abgrenzvermögen und Misserfolgstoleranz - Bewusstheit der eigenen Ressourcen und subjektiven Grenzen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /178 |
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