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| 2.2 | Betriebliche Suchtprävention |
| 2.2.4 |
Nebenamtliche betriebliche Ansprechpersonen für Suchtfragen
Es gibt hierzu 16 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2008 |
| Die oder der Suchtbeauftragte hat folgende Aufgaben: - Sie oder er vertritt den Themenkomplex und die Anliegen der Betrieblichen Ansprechpartner Sucht gegenüber dem Vorstand, den Personalvertretungen sowie anderen Stellen. Sie oder er ist für die sachgerechte Durchführung der im Folgenden genannten Aufgaben zuständig: - Beratung, insbesondere der Personalverwaltungen und der Personalvertretungen, in allen Fragen der Suchtprävention und der Hilfe bei Abhängigkeitserkrankungen. - Beratung und Coaching von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Personalverantwortung bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz.Beratungsangebot für Mitarbeiterinnen die keine Personalverantwortung haben. - Planung und Durchführung von vorbeugenden Maßnahmen, von Projekten und Schulungen. - Kooperation mit psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke vor Ort. - Ein Jahresbericht mit Ergebnissen und Prognosen zur Arbeit der Suchtbeauftragten ist zu erstellen und dem Vorstand und den Personalvertretungen vorzustellen. - Berücksichtigung des Gender Aspektes. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /170 |
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