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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Sucht und Suchtmittelmissbrauch

2.2 Betriebliche Suchtprävention
2.2.4 Nebenamtliche betriebliche Ansprechpersonen für Suchtfragen

Es gibt hierzu 16 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010
Der Suchtkrankenhelfer darf in Erfüllung seiner Aufgaben grundsätzlich nicht behindert werden. Er darf wegen seiner Tätigkeit weder allgemein noch in seiner beruflichen Entwicklung benachteiligt oder begünstigt werden.
HBS-Datenbank-Nr: 050102 /186
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